MITTENHOFF ENTERTAINMENT, Route du Château d`Eau, F-57480 Kirschnaumen / Evendorff
Numéro SIRET: 881 272 355 00028

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Rechtliches

Sehr verehrter Gast,

für die Buchungen der Appartements gelten die  Allgemeninen Geschäftsbedingungen (AGB) von Gîtes des France.

Für Buchungen, die nicht über Gîtes de France laufen, gelten die AGB von MITTENHOFF ENTERTAINMENT.
Diese regeln das Vertrags­verhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

  • § 1: Abschluss des Vertrages

 

  1. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn das Appartement bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  2. Die Buchung im Voraus kann nur schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail) dem Gast zugesandt.
  3. Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

 

 

  • § 2: Leistungen, Preise und Bezahlung

 

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Appartement bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
  2. Die vereinbarten Preise schließen alle Verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom) ein.
  3. Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 5 Abs. 1).
  4. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Verein­barung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar bei Anreise.
  5. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
  6. Zahlungsmöglichkeiten:
    • Überweisung bei Buchung
    • Barzahlung bei Anreise
    • Kartenzahlung nicht möglich

 

 

  • § 3: An- und Abreise

 

  1. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Appartement dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16h00 zur Verfügung. Das Appartement muss bis spätestens 19h00 oder nach Absprache bezogen werden.
  2. Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gebeten. Bei der Anmeldung ist ein Anmeldeformular auszufüllen, sofern die für die Anmel­dung erforderlichen Daten nicht bereits (bspw. per E-Mail) vorliegen.
  3. Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Appartements bis spätestens 10h00 erfolgen. Für die zusätzliche Nutzung des Appartements bis 13h00 wird zusätzlich der halbe, nach 16h00 der volle Preis eines Folgetages, abhängig von der Anzahl der gebuchten Personen, fällig.

 

 

  • § 4: Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

 

  1. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
  2. Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungs­gebühren dem Gast in Rechnung gestellt:
    • ab 5 Tagen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
    • Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises
  1. Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  2. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genom­mene Appartement anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

 

 

  • § 5: Rücktritt des Vermieters

 

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in § 2 Abs. 3 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    • Immer dann, wenn unter falschen Angaben oder irreführender wesentlicher Tatsachen vorgenommene Buchungen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, getätigt werden.
  1. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.

 

 

  • § 6: Haftung

 

  1. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  2. Weißt das gemietete Appartement einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
  5. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
  6. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzu­gehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
  7. Eltern haften für ihre Kinder.

 

***

Besucherordnung:
  1. Nach dem Erwerb einer Eintrittskarte haben Sie das Recht zu einer einmaligen Besichtigung von Mittenhoff – Château Saint Nicolas während der Öffnungszeit am Lösungstag.
  2. Sie betreten ein historisches Gebäude und Gelände, deshalb müssen Sie mit unebenen Wegen, Treppen und Gängen sowie plötzlichen Absätzen und Kanten in der Beschaffenheit der Böden und Untergründe rechnen. Nicht alle Bereiche können gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Aus Gründen der Erhaltung der historischen Situationen können nicht alle Gefahrenbereiche abgesperrt, abgekordelt oder durch Geländer gesichert werden. Auf dem gesamten Gelände des Schlosses und im Gebäude ist deshalb besondere Vorsicht durchgängig geboten.
  3. Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit ist es verboten, auf Mauern oder Brüstungen zu steigen.
  4. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie mit Ihren Tieren nicht durch die historischen Räume gehen können und somit die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume nicht gestattet ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter. Ein Mitnahmeverbot in die historischen Räume besteht ebenso für sperrige Gegenstände und Stöcke. Ausgenommen sind Gehhilfen, sofern sie keine Metallspitzen haben. Kinderwagen können auf Grund der oben beschriebenen Bedingungen nicht mit ins Schloss gebracht und müssen im Eingangsbereich abgestellt werden.
  5. Das Verzehren von Speisen und Getränken in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet.
  6. Im Interesse der Erhaltung ist das Berühren der Ausstellungsgegenstände nicht erlaubt.
  7. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  8. Photographieren und Filmen ist im gesamten Schlossbereich (mit Ausnahme des Innenhofes) strengstens untersagt.
  9. Sollten Sie im Zusammenhang mit Diebstählen oder Beschädigungen angesprochen werden, bitten wir Sie um Verständnis.
  10. Mit dem Buchen einer Führung oder dem Erwerb einer Eintrittskarte zur Besichtigung des Schlosses werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MITTENHOFF ENTERTAINMENT anerkannt.
  11. Diese Besucherordnung gilt für das gesamte Schlossgelände einschließlich großer Freiterrasse (Cour d`honneur), Zugängen und der gesamten Gebäude von Mittenhoff – Château Saint Nicolas.

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